Die Überbrückungshilfe III: Eine echte Chance für Ihre Digitalisierung!

Folgendes hat das Bundesfinanzministerium am 21.1.2021 verkündet: Unternehmen, die in die Rahmenrichtlinie der Überbrückungshilfe III fallen, erhalten einen Zuschuss, d. h. eine Anrechnung der Kosten bei der Errechnung des Überbrü­ckungsgeldes in Höhe von 40 % bis 90 %. Dies gilt für durch Corona vom Umsatz­rückgang betroffene Unternehmen und umfasst auch Hygienemaßnahmen sowie Digitalisierungsmaßnahmen wie Online-Shops, Verwaltung von Eintrittskosten auf Web-Plattformen etc., welche im Zeitraum von März 2020 bis Juni 2021 bereits an­gefallen oder derzeit anfallende Kosten für diese Maßnahmen.

Als Nachweise sind u.a. Konzeptberichte und/oder Auftragsbestätigungen der Ge­werke sinnvoll. Grundsätzlich „gilt, dass Zuschüsse zu den monatlichen betriebli­chen Fixkosten abhängig von der Höhe des Umsatzrückgangs gegenüber dem Ver­gleichszeitraum in 2019 erstattet werden:

Kurz gesagt: Die Förderung kann bis zu 90 % betragen. Der Förderzeitraum läuft von Januar bis Juni 2021.

Was Unternehmer jetzt sofort benötigen:

Digitalisierungskonzepte inkl. Programmierung  und/oder Hygienekonzepte

Mehr Fixkosten erstattungsfähig: z.B. auch bauliche Modernisierungs-, Renovierungs- oder Umbaumaßnahmen bis zu 20.000 Euro pro Monat zur Umsetzung von Hygienekonzepten (auch rückwirkend bis März 2020); Investitionen in Digitalisierung (z.B. Aufbau eines Onlineshops, Eintrittskosten bei großen Plattformen) einmalig bis zu 20.000 Euro.

Wir unterstützen Sie bei der Entwicklung solcher Konzepte sowie bei der Umsetzung / Digitalisierung (Webseiten, Portale, Landingpages, SEO, Social Media Marketing, Datenschutz, IT-Sicherheit etc.). Unser junges, kreatives Team liefert Webdesign und Digitalisierungsprojekte nach höchsten Standards.

Sprechen Sie uns gerne direkt bei Rückfragen an. Sie können die Anfrage auch direkt online stellen:

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